Wichtige Infos
Rur
Erleben Sie unsere Region hautnah aus einer völlig anderen und neuen Perspektive. Die Rur entspringt westlich von Monschau im belgischen Venngebiet. Nachdem sie südlich von Düren das Gebirge verlassen hat, durchfließt sie in nordwestlicher Richtung die westlichen Teile der niederrheinischen Bucht und des niederrheinischen Tieflandes (Mittellauf bis Linnich, Unterlauf ab Linnich). Nach einer Lauflänge von rund 170 km mündet sie bei Roermond in die Maas. Ihr Einzugsgebiet umfasst von der Quelle bis zur Mündung in die Maas eine Fläche von rund 2340 km². Die Rur, ein kleiner Fluss mit mäßiger Strömung, der ohne größere Schwierigkeiten zu befahren ist, ideal für eine ruhige bis spritzige Kanutour. Gönnen Sie sich ein kleines Abenteuer, egal ob nur ein paar Stunden, einen Tag oder ein ganzes Wochenende.
Eine Bitte:
Unsere Strecken führen in Gegenden, die meist als Erholungslandschaft, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind. Die Natur ist hier noch weitgehend erhalten, mit Reichtum an Tieren und Pflanzen, wie man sie sonst lange suchen muss. Sie würden uns eine große Freude machen, wenn Sie genauso wie wir das Wasserwandern als eine Art sanften Tourismus betreiben würden und auf die Umwelt und unsere Angler ganz besonders Rücksicht nehmen.
Paddeltechnik
Grundlagen:
Kanu ist die Mutter der Familie. Kanadier und Kajak sind beide Kanus. Kajak: Man sitzt "drin" im Boot und paddelt mit einem Doppelpaddel. Kanadier: Man sitzt oder kniet im Boot und bewegt es mit einem Stechpaddel vorwärts. Kanadier fährt man mit Stechpaddel im Knien, entweder auf einer Sitzbank oder auf einem Sattel. Im Zweierkanadier sind Sitzbretter sinnvoll, weil man seitlich versetzt sitzen oder knien kann. Zweck: der Hintermann (er ist der "Kapitän" im Zweier) hat einen besseren Überblick. Im Zweier paddelt einer links und einer rechts. Häufiges Paddelwechseln sollte man vermeiden. Es führt zu Stress und Chaos. |
Sichere Bootsbeherrschung ist die beste Voraussetzung für unfallfreies Paddeln.
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Verhaltensregeln:
Paddler sind Umweltschützer. Sie bewegen sich aus eigener Kraft lärm- und schadstofffrei. Sie lieben die Natur und setzen sich für naturbelassene Flüsse und Bäche ein. Sie bewegen sich oft in Naturnischen, in die sonst nur wenige vorstoßen. Sie können durch falsches Verhalten und Unwissenheit für Störungen oder gar bleibende Schäden in diesen Nischen sorgen.Bitte beachten Sie daher unsere goldenen Regeln: |
Goldene Regeln
Freizeit und Erholung sind wichtige Grundbedürfnisse des Menschen, aber Voraussetzung dafür, wie für jegliches menschliches Leben, ist eine intakte Natur. Sauberes Wasser, reizvolle Landschaft und Naturerlebnis. Das verbinden auch viele mit der Ausübung von Wassersport. Wer bei Sport und Freizeit verantwortungsbewußt und pfleglich mit der Natur umgeht, der trägt dazu bei, dass auch in Zukunft Wassersport auf naturnahen Gewässern möglich bleibt. "Fair zur Natur" ist deshalb das Motto der "10 goldenen Regeln" für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur. Wir bitten darum, insbesondere bei Klassenfahrten, alle Teilnehmer Ihrer Gruppe auf die 10 Regeln aufmerksam zu machen. Wir weisen daraufhin das wissentliche Verstöße gegen u.a. Regeln zum sofortigen Abbruch Ihrer Kanutour führen!
- Sensible Bereiche
Meiden Sie das Einfahren in Schilfgürtel und in alle sonst dicht und unübersichtlich bewachsene Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsort von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen. - Lebensräume
Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und sonstigen dichten Pflanzenbeständen am Ufer. Naturnahe Uferzonen sind ein besonders sensibler und gefährdeter Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen.
- Abstand halten
Halten Sie soweit wie möglich, Abstand zu Schilfgürteln und anderen Ufergehölzern.
- Naturbeobachtung
Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne. An vorbeifahrende Boote können sich die Tiere gewöhnen.
- Naturschutzgebiete
Befolgen Sie die in Naturschutzgebieten geltenden Vorschriften.
- Feuchtgebiete
Nehmen Sie in Feuchtgebieten bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
- Anreise
Planen Sie Ihre An- und Abreise sorgfältig; fahren Sie so wenig wie möglich mit dem Auto und bilden Sie, soweit möglich, Fahrgemeinschaften o. nutzen Sie ÖPNV, noch besser: Reisen Sie mit dem Fahrrad an und nutzen Sie unseren kostenlosen Fahrradtransport. Wenn denn die Anreise mit dem PKW erfolgen muß, stellen Sie Ihren PKW auf öffentlichen Parkplätzen ab und nicht auf Privat- oder Forstwegen. Es ist weder das Befahren von Privatgründen noch der freien Landschaft erlaubt.
- Das Ab- u. Anlegen
Benutzen Sie beim Ablegen und Anlegen des Kanus die dafür vorgesehen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
- Sauberes Wasser
Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser oder ans Ufer. Unsere Fahrzeuge sind alle mit Müllbehältern ausgestattet. Gerne nehmen wir die Abfälle entgegen und entsorgen sie.
- Melden von Umweltverschmutzungen
Melden Sie Umweltverschmutzungen! Achten Sie auf wilde Müllkippen an und in der Nähe der Flüsse. Rechtzeitige Anzeige kann ein Gewässer vor schweren Schäden retten. Zuständig sind die örtlichen Polizei- und Umweltbehörden. Oder geben Sie uns Bescheid, wir leiten dies an die o.a. Stellen weiter.
Um auch unseren kleinen Teil beizutragen bieten wir jedes Jahr zur Saisoneröffnung freiwilligen Helfern an, an unserer Rur-Säuberungs-Aktion teilzunehmen.
Bei dieser Kanufahrt wird vom Wasser aus "Überschwemmungsmüll" und Anderes gesammelt und später von uns entsorgt. (Hierfür bitte nur geübte Bootsführer melden) Wir stellen hierfür 16 Boote mit insgesamt 48 Plätzen kostenlos zur Verfügung.
Anschließend gibt es für jeden heißen Tee / Kaffee und belegte Brötchen!!
(Melden Sie sich rechtzeitig an!)
Betriebsausflug
Was ist zu versteuern!?
In vielen Betrieben finden jetzt - während der Sommerzeit - wieder Betriebsausflüge oder Betriebsfeste statt. Damit verbunden sind für den Arbeitgeber auch steuerliche Fragen, die rechtzeitig geklärt werden sollten, damit es hinterher bei einer Prüfung durch das Finanzamt nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.
Der bayrische Finanzminister Kurt Faltlhauser weist deshalb auf die Lohnsteuerrichtlinien hin, nach denen übliche Zuwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen nicht zum Arbeitslohn gehören. Übliche Zuwendungen in diesem Sinne liegen vor, wenn die Aufwendungen für den einzelnen Arbeitnehmer je Veranstaltung 110 EUR (inklusive USt) nicht übersteigen. Zur Prüfung dieser Grenze werden alle Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten, Restaurantrechnungen oder Essensbons, Eintrittskarten, Aufwendungen für Saalmiete, Musik, künstlerische Darbietungen und kleinere Geschenke (letztere bis zu einem Wert von 40 EUR) einbezogen.
Nehmen Angehörige von Arbeitnehmern an den Veranstaltungen teil, sind die Zuwendungen den jeweiligen Arbeitnehmern zuzurechnen. Hier kann sich leicht eine Überschreitung der Steuerfreigrenze von 110 EUR ergeben. Als übliche Betriebsveranstaltung wird nunmehr auch eine mehrtägige Veranstaltung angesehen.
Wie bisher werden aber nur 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr anerkannt; die Aufwendungen für eine dritte Veranstaltung sind in voller Höhe lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann allerdings wählen, welche Veranstaltungen er steuerfrei behandelt haben will. Fallen bei einer Betriebsveranstaltung steuerpflichtige Zuwendungen an, z.B. weil bei einem Arbeitnehmer die 110 EUR-Grenze überschritten wurde oder weil es sich bereits um die dritte Veranstaltung im Jahr handelt, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer für diese Zuwendungen pauschal mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Pauschsteuersatz von 25 % erheben.
Quelle: Haufe-Newsletter www.haufe.de
Allgemeine Reise- u. Mietbedingungen:
Die nachfolgenden Reise- Mietbedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen uns, der Firma Mit Paddel & Pedale, Inhaber Hans-Jörg Koch, Firmenanschrift: Messweg 16 in 52538 Selfkant, Telefon: 02456-504860, nachstehend Reiseveranstalter genannt, und jedem Reiseteilnehmer im Falle der Buchung zustande kommenden Reisevertrages. Wird durch einzelne für mehr als eine Person gebucht, so werden diese Reisedingungen für alle Personen der Gruppe anerkannt und bindend. Der Buchende erklärt, dass er/sie namens und in Vollmacht berechtigt ist für alle Gruppenmitglieder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Der Buchende ist in diesem Fall verpflichtet, sich das Einverständnis hierzu von den anderen Reiseteilnehmern der Gruppe einzuholen.
- Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Reisende mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per elektronischer Datenübermittlung dem Reiseveranstalter den Abschuss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Reisebedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die im zurzeit gültigen Prospekt genannten Reiseleistungen. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den unterzeichnenden Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
- Bezahlung Mit Vertragsabschluß und nach Aushändigung der Reisunterlagen ist die Zahlung zu leisten, spätestens jedoch am Tag des Reisebeginns.
- Leistungen und Leistungsänderung Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Katalog sowie den zusätzlichen Angaben in den Reiseunterlagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen/ -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
- Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich bei der Fa. Mit Paddel und Pedale bekannt geben. Im Falle Ihres Rücktritts kann der Veranstalter für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Diese bestimmen sich folgendermaßen auch bei Inanspruchnahme von Leistungen durch Fremdveranstalter (Verpflegung / Transfer Übernachtungen etc.): ab Datum der bestätigten Buchung: - bis zum 20. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises - ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises - ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises Bei Nichtantritt der Reise ist der volle Reisepreis zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschuss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen Alle gebuchten Touren und Leistungen werden grundsätzlich bei jedem Wetter durch den Reiseveranstalter erbracht. Mit Paddel & Pedale kann kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse übernehmen. Dies gilt insbesondere für jahreszeitlich ungewöhnlich hohe oder tiefe Temperaturen, Regen, Nebel. Eine Rücktrittsforderung für den Kunden besteht hier also nicht. Mit Paddel & Pedale behält sich vor, von sich aus „Vorschläge“ zu machen ob eine Tour abgebrochen, verschoben oder abgesagt wird. Wir werden uns bemühen eine für alle vernünftige Regelung zu treffen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder des Teilreisepreises.
- Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter vor Antritt der Reise Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt. ( Hochwasser, Niedrigwasser, Sturm) Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt im Besonderen Maße bei Verletzung der Bestimmungen zum Schutze der Umwelt. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise, wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter und/oder Vertragspartner vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
- Rücktritt durch den Reiseveranstalter wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl Wird eine vorher durch “Mit Paddel & Pedale“ vorgegebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Reiseveranstalter von seinem Angebot bis 2 Wochen vor dem Start der Reise/Veranstaltung zurück treten.
- Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter nach Antritt der Reise Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseleiters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, so dass eine Aufhebung gerechtfertigt ist. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den bezahlten Reisepreis, unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile aus anderweitiger Leistungsverwendung.
- Haftung des Reiseveranstalters Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für: - gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen - die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Wir haften nur für ein Verschulden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
- Besondere Obliegenheiten des/der Kunden
11.1. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten ist mit einem erhöhtem Risiko verbunden und muss durch den Reisenden selbst verantworten werden. Dies gilt insbesondere für das Kanufahren und ggf. gebuchte Kletteraktionen u. oder Bogenschießen. Sportanlagen, Fahrräder, Kanus und Seile sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden.
11.2. Das Anlegen von Schwimmwesten ist bei Benutzung eines Kanus absolute Pflicht. Das Anlegen von zusätzlichem Kletter-/Sicherungsgeschirrs ist bei Kletterver- anstaltungen wie Flussüberquerung etc. absolute Pflicht.
11.3. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft, insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanureisen ist der Reisende für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt verantwortlich. Grundsätzlich gilt, dass alle Aktionen die beim Fahrradfahren, Kanufahren, Klettern, Bogenschießen erfolgen, grundsätzlich auf eigene Gefahr der Teilnehmer stattfinden
11.4. Er verpflichtet sich außerdem Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen.
11.5. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er/sie den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen seine/ihre Teilnahme u./.o. einen Teilnehmer der Gruppe, an der Reise oder der Veranstaltung bestehen.
11.6. Die Teilnehmer sind verpflichtet alle Mietgegenstände pfleglich zu behandeln
11.7. Der Teilnehmer hat sich jederzeit so zu verhalten das eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen wird. Des Weiteren verpflichten sie sich alle Anweisungen der Mitarbeiter der Fa. “Mit Paddel & Pedale“, insbesondere der Befahrungsregeln- u. Befahrungskorridore absolut Folge zu leisten. Werden Flussabschnitte auf die gesondert hingewiesen wurde nicht so und dort befahren wie es in der Einweisung mitgeteilt wurde und/ oder wird den Anweisungen an bestimmten Flussabschnitten, aus welchen Gründen auch immer, keine Folge geleistet, so übernimmt Mit Paddel & Pedale keinerlei Haftung für entstandenen oder entstehende Schäden. Hier ist der Teilnehmer selbst haftbar, ist ein Teilnehmer / Verursacher nicht zu ermitteln, so ist die Gruppe/Institution als solche gesamtschuldnerisch haftbar. Das Befahren von Wehren ist grundsätzlich verboten. Werden Anweisungen zu Umgehen oder zum Umtragen von Booten durch die Mitarbeiter des Veranstalters erteilt, so sind diese zu befolgen.
11.8. Kanufahren birgt grundsätzlich auch die Gefahr eines Kenterns und ist somit eine Risikosportart. Dementsprechend muss sich der Reisende verhalten. Für den Verlust persönlicher Gegenstände des Reiseteilnehmers kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
11.9. Bogenschießen ist eine Risikosportart und birgt grundsätzlich auch Gefahren. Auch wenn es sich hier um Sportgeräte handelt, so handelt es sich auch grundsätzlich um Schusswaffen. Die Schützen haben sich im besonderen Maße an die Anweisungen der Fa. “Mit Paddel & Pedale“ zu halten. Für Unfälle/Verletzungen die durch Nichtbeachtung von Vorschriften oder Anweisung entstehen können sind die Teilnehmer selber haftend!
11.10. Die Mitarbeiter tragen dafür Sorge das Kletteraktionen/ Flussüberquerungen an dafür geeigneten Stellen durchgeführt wird, dennoch können auch hier Abstürze erfolgen, hiermit muss ein Teilnehmer rechnen. Klettern ist eine Risikosportart. Verletzungen u./o. Schäden die hierbei entstehen sind von einer Haftung seitens des Veranstalters ausgeschlossen.
11.11. Kommt es durch die Teilnehmer zu Rettungs- oder Bergungsarbeiten, unabhängig davon ob diese durch die Teilnehmer selbst oder durch dritte veranlasst wurden, so sind die Kosten für diese Arbeiten durch die Teilnehmer selbst oder gesamtschuldnerisch durch die Firma/Institution/Gruppe zu tragen. - Miet- Tourenzeiten Mit Paddel & Pedale hat zu allen Touren Richtzeiten angegeben, diese sind großzügig berechnet und auch für völlig ungeübte Fahrer ohne weiteres einhaltbar, längere Pausen oder Aufenthalte sind nicht eingerechnet und sind mit dem Veranstalter abzusprechen. Werden dies Richtzeiten ohne Absprache um mehr als ½ stunde überschritten, so wird erneut die volle Bootsmiete in Rechnung gestellt wenn sich dadurch Folgetouren verschieben, die halbe Bootsmiete wenn es sich um die letzte Tour des Tages handelt.
- Verhalten am/auf dem Wasser Der/die Buchende verpflichten sich dafür Sorge zu tragen das keinerlei Beeinträchtigungen anderer Bootsfahrer durch sich oder seine/ihre Gruppe wie z.B. Kenterungen von eigenen oder fremden Booten usw., entstehen.
- Gepäck und Fahrradtransport Für Gepäckstücke und Fahrräder die dem Reiseveranstalter zur Aufbewahrung oder zum Transport übergeben werden, übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. Fahrräder sind mit einer geeigneten Transportverpackung (vom Kunden zu stellen) gegen Schäden zu sichern.
- Versicherungen Wir empfehlen den Abschuss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wir sind versichert bei der Württembergischen-Versicherung.
- Beschränkung der Haftung Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
- Gewährleistungen Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§§ 651c bis f, BGB). Gleiches gilt für den Abschuss unserer Gewährleistung, sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Nummer 16 genannten Haftungsbeschränkungen.
- Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein.
- Umweltschutz Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich die Bestimmungen der geltenden Landschaftsschutzverordnungen einzuhalten und nur die zugelassen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie vom Reiseveranstalter informiert wurden, zu benutzen. Die Reisenden verpflichten sich die vom Reiseveranstalter verfassten "Goldenen Regeln" einzuhalten und zu beachten und sicherzustellen dass diese Regeln allen Teilnehmern bekannt sind.
- Abgabe von Ausrüstungsgegenständen Alle ausgegebenen Ausrüstungsgegenstände wie Paddel, Westen, Tonnen aber auch Boote und Fahrräder müssen persönlich von allen Reisenden an den jeweiligen Fahrzeugen abgegeben werden. Die Mitarbeiter bemühen sich das aufladen selbständig durchzuführen. Beim Aufladen der Boote sind die Mitarbeiter der Fa. Mit Paddel und Pedale ggf., auf Wunsch, zu unterstützen.
- Beschädigungen und/oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen Werden Ausrüstungsgegenstände des Reiseveranstalters beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere für Ausrüstungsgegenstände, die nicht am vereinbarten Ort abgegeben werden. Der Reisende trägt die anfallenden Bergungs- u./o. Abschleppkosten (z.B. ab 300€ je Boot), unabhängig von den später ggf. anfallenden Reparatur- u./o. Wiederbeschaffungskosten, zzgl. wird der Umsatzausfall der durch die fehlenden Ausrüstungsgegenstände entsteht bis zur möglichen Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
21.1. Bei Gruppen haftet die Firma / Verein / Institution gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Sie haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht ausfindig gemacht werden kann. - Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
- Gerichtsstand, Sonstiges Gerichtsstand ist 52525 Heinsberg. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Stand 01.2005