Allgemeine Reise-, Miet- u. Nutzungsbedingungen:

Die nachfolgenden Reise- Mietbedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen uns, der Firma ‘Mit Paddel & Pedale‘, Inhaber Susanne Koch, Messweg 16a in 52538 Selfkant, Telefon: 02456-504860, nachstehend Reiseveranstalter genannt, und jedem Reiseteilnehmer im Falle der Buchung zustande kommenden Reisevertrages. Wird durch einzelne für mehr als eine Person gebucht, so werden diese Reisebedingungen für alle Personen der Gruppe anerkannt und bindend. Der Buchende erklärt, dass er/sie namens und in Vollmacht berechtigt ist für alle Gruppenmitglieder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Der Buchende ist in diesem Fall verpflichtet, sich das Einverständnis hierzu von den anderen Reiseteilnehmern der Gruppe einzuholen.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Reisende mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per elektronischer Datenübermittlung dem Reiseveranstalter den Abschuss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Reisebedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die auf der zurzeit gültigen Website/Internetseite: www.mit-paddel-und-pedale.de/ www.Kanu-Rur.de genannten Reiseleistungen. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den unterzeichnenden Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung/ Übersendung der Reisunterlagen ist die Zahlung zu leisten, spätestens jedoch 2 Wochen vor Reisebeginn, es sei denn etwas anderes wie z. B. Barzahlung vor Ort sind vereinbart.

3. Leistungen und Leistungsänderung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf der zurzeit gültigen Website/Internetseite: www.mit-paddel-und-pedale.de / www.Kanu-Rur.de sowie den zusätzlichen Angaben in den Reiseunterlagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen/ -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich bei der Fa. ‘Mit Paddel und Pedale‘ bekannt geben. Im Falle Ihres Rücktritts kann der Veranstalter für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Diese bestimmen sich folgendermaßen auch bei Inanspruchnahme von Leistungen durch Fremdveranstalter (Verpflegung / Transfer Übernachtungen etc.):

ab Datum der bestätigten Buchung:

  • bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
  • ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
  • ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises bei Leistungen von „Mit Paddel & Pedale“.

Bei offensichtlichen Fremdleistungen wie Übernachtungsleistungen gilt:

  • bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
  • ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
  • ab dem 5. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises

Bei Nichtantritt der Reise ist der volle Reisepreis zu bezahlen.

Wir empfehlen den Abschuss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

Alle gebuchten Touren und Leistungen werden grundsätzlich bei jedem Wetter durch den Reiseveranstalter erbracht. Der Reiseveranstalter kann kein Risiko bezüglich der Witterungs- verhältnisse übernehmen. Dies gilt insbesondere für jahreszeitlich ungewöhnlich hohe oder tiefe Temperaturen, Regen, Nebel, Schnee, Hagel, Sturm. Eine Rücktrittsforderung für den Kunden besteht hier also nicht. Der Reiseveranstalter behält sich vor, von sich aus “Vorschläge“ zu machen ob eine

Tour abgebrochen, verschoben oder abgesagt wird. Wir werden uns bemühen eine für alle vernünftige

Regelung zu treffen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder des Teilreisepreises.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter vor Antritt der Reise

Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt (Hochwasser, Niedrigwasser, Sturm, Hagel, Schnee, Eis). Ebenso kann der Reiseveranstalter von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wenn z. B. Strecken aufgrund von baulichen Maßnahmen, Verblockungen, kurzfristig erlassene behördliche Verbote oder Einschränkungen o.ä. nicht befahrbar sind. Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, sowie wenn er sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder offensichtlich Alkohol u./o. Drogen gleich welcher Art konsumiert o. konsumiert hat. Dies gilt im besonderen Maße bei Verletzung der Bestimmungen zum Schutze der Umwelt. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise/Tour wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter und/oder Vertragspartner vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl

Wird eine vorher vorgegebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Reiseveranstalter von seinem Angebot bis 2 Wochen vor dem Start der Reise/Veranstaltung zurück treten.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter nach Antritt der Reise

Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise/Tour trotz Abmahnung des Reiseleiters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, sodass eine Aufhebung gerechtfertigt ist. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den bezahlten Reisepreis, unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile aus anderweitiger Leistungsverwendung. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, hat der Reiseveranstalter bis 2 Wochen vor Reiseantritt das Rücktrittsrecht.

10. Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

gewissenhafte Reise- Tourvorbereitung und Abwicklung
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter
Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

Wir haften nur für ein Verschulden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

11. Besondere Obliegenheiten des/der Kunden
  1. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten ist mit einem erhöhtem Risiko verbunden und muss durch den Reisenden selbst verantworten werden. Dies gilt insbesondere für das Kanu- Raftfahren und ggf. gebuchte Kletteraktionen u. oder Bogenschießen. Sportanlagen, Fahrräder, Kanus/ Rafts und Seile sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden.
  2. 1Das Anlegen von zur Verfügung gestellten Schwimmwesten ist bei Benutzung eines Kanus/Rafts oder anderen Wasserfahrzeuges Pflicht.
  3. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns einVerschulden trifft, insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanu- Raftreisen ist der Reisende für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt verantwortlich. Grundsätzlich gilt, dass alle Aktionen die beim Fahrradfahren, Raft- Kanufahren, Klettern, Bogenschießen erfolgen, grundsätzlich auf eigene Gefahr der Teilnehmer stattfinden
  4. Er verpflichtet sich außerdem Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen und auf jeden Fall keine Drogen, gleich welcher Art zu konsumieren.
  5. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er/sie den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen seine/ihre Teilnahme u./.o. einen Teilnehmer der Gruppe, an der Reise oder der Veranstaltung bestehen.
  6. Die Teilnehmer sind verpflichtet alle Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Dies gilt ebenso für Planwagen, unter Umständen genutzte Mietfahrzeuge wie Bus u./o. Taxi
  7. Die/der Teilnehmer hat sich jederzeit so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen wird! Desweiteren verpflichten sie sich alle Anweisungen des Reiseveranstalters, insbesondere der Befahrungsregeln- u. Befahrungskorridore absolut folge zu leisten. Werden Flussabschnitte auf die gesondert hingewiesen wurde nicht so und dort befahren wie es in der Einweisung mitgeteilt wurde und/ oder wird den Anweisungen an bestimmten Flussabschnitten, aus welchen Gründen auch immer, keine Folge geleistet, so übernimmt der Reiseveranstalter keinerlei Haftung für entstandenen oder entstehende Schäden. Hier ist der Teilnehmer selbst haftbar, ist ein Teilnehmer/ Verursacher nicht zu ermittel, so ist die Gruppe/Institution als solche gesamtschuldnerisch haftbar. Das Befahren von Wehren ist grundsätzlich verboten. Werden Anweisungen zum Umgehen oder zum Umtragen von Booten durch die Mitarbeiter des Reiseveranstalters erteilt, so sind diese zu befolgen. Sich bewegende Fahrzeuge wie Boote, Räder, Planwagen, Bus und Taxi dürfen nicht während der Fahrt verlassen werden.
  8. Kanu- u. Raftfahren birgt grundsätzlich auch die Gefahr eines Kenterns und ist somit eine Risikosportart. Dementsprechend muss sich der Reisende verhalten. Für den Verlust persönlicher Gegenstände des Reiseteilnehmers kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
  9. Bogenschießen ist eine Risikosportart und birgt grundsätzlich auch Gefahren. Auch wenn es sich hier um Sportgeräte handelt, so handelt es sich auch grundsätzlich um Schusswaffen. Die Schützen haben sich im besonderen Maße an die Anweisungen des Reiseveranstalters zu halten. Für Unfälle/Verletzungen die durch Nichtbeachtung von Vorschriften oder Anweisung entstehen können sind die Teilnehmer selber haftend!
  10. Die Mitarbeiter tragen dafür Sorge das Kletteraktionen/ Flussüberquerungen an dafür geeigneten Stellen durchgeführt wird, dennoch können auch hier Abstürze erfolgen, hiermit muss ein Teilnehmer rechnen. Klettern ist eine Risikosportart. Verletzungen u./o. Schäden die hierbei entstehen sind von einer Haftung seitens des Reiseveranstalters ausgeschlossen.
  11. Kommt es durch die Teilnehmer zu Rettungs- oder Bergungsarbeiten, unabhängig davon ob diese durch die Teilnehmer selbst oder durch dritte veranlasst wurden, so sind die Kosten für diese Arbeiten durch die Teilnehmer selbst oder gesamtschuldnerisch durch die Firma/Institution/Gruppe des Buchenden zu tragen.
  12. Mit Akzeptanz der AGB des Veranstalters stimmt der Buchende zu, dass zugesandte Fotos bzw. Bildmaterial u./o. Filmmaterialc der betreffenden Bootstour durch “Mit Paddel & Pedale“ verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für die gebuchten Mitreisenden bzw. Tourenteilnehmer.
12. Miet- Tourenzeiten

Der Reiseveranstalter hat zu allen Touren Richtzeiten angegeben. Diese sind großzügig berechnet und

auch für ungeübte Fahrer ohne weiteres einhaltbar. Längere Pausen oder Aufenthalte sind nicht eingerechnet und sind mit dem Veranstalter abzusprechen. Werden diese Richtzeiten ohne Absprache um mehr als eine halbe Stunde überschritten, so wird erneut die volle Bootsmiete in Rechnung gestellt wenn sich dadurch Folgetouren verschieben. Es wird eine halbe Bootsmiete berechnet, wenn es sich um die letzte Tour des Tages handelt. Aufgrund von Strömungsverhältnissen und je nachdem wie schnell ein Gruppe paddelt, können die angegebenen Mietzeiten auch unterschritten werden. Dies ist vom Reiseveranstalter nicht kalkulierbar und nicht vorherzusehen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Reduzierung des Mietpreises besteht nicht.

13. Ankunftszeiten / Pünktlichkeit der Reiseteilnehmer

Der/ die Reisebuchende hat sicherzustellen, dass alle Reiseteilnehmer seiner/ihrer Gruppe mindestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Zeitpunkt vor Ort sein müssen (bei Reisen sind angemeldetem Fahrradtransport 25 Minuten). Pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt die Einweisung. Teilnehmer die nicht an der Einweisung teilnehmen, dürfen kein Boot fahren. Der Reiseveranstalter stellt sicher, dass Boote / Material usw. pünktlich zur Verfügung stehen. Sollte eine oder mehrere Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig vor Ort sein können und die Mitarbeiter vom Reiseveranstalter nicht vorab informiert worden sind, so handelt es sich hier um einen „Nichtantritt der Reise“. Siehe oben.

14. Verhalten am/auf dem Wasser

Der/die Buchende verpflichten sich dafür Sorge zu tragen das keinerlei Beeinträchtigungen anderer

Bootsfahrer oder sonstiger Anrainer (Bewohner/Angler/Schwimmer) durch sich oder seine/ihre

Gruppe wie z. B. Kenterungen von eigenen oder fremden Booten usw. entstehen.

15. Gepäck und Fahrradtransport

Für Gepäckstücke und Fahrräder die dem Reiseveranstalter zur Aufbewahrung oder zum Transport übergeben werden, übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. Fahrräder sind mit einer geeigneten Transportverpackung (vom Kunden zu stellen) gegen Schäden zu sichern.

16. Versicherungen

Wir empfehlen den Abschuss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-,

Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wir sind Betriebshaftpflichtversichert bei der

Württembergischen-Versicherung.

17. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für

Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

18. Gewährleistungen

Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des

bürgerlichen Rechts (§§ 651c bis f, BGB). Gleiches gilt für den Abschuss unserer Gewährleistung, sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Nummer 16 genannten Haftungsbeschränkungen.

19. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der

Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein.

20. Umweltschutz

Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am

Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich die Bestimmungen der geltenden Landschaftsschutzverordnungen einzuhalten und nur die zugelassen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie vom Reiseveranstalter informiert wurden, zu benutzen. Die Reisenden verpflichten sich die vom Reiseveranstalter verfassten "Goldenen Regeln" einzuhalten und zu beachten und sicherzustellen das diese Regeln allen Teilnehmern bekannt sind. Siehe hierzu auch „die besonderen Bestimmungen bei der Nutzung der Grillwiesen“ - Punkt 23.

21. Abgabe von Ausrüstungsgegenständen

Alle ausgegebenen Ausrüstungsgegenstände wie Paddel, Westen, wasserdichten Handytaschen, Tonnen aber auch Boote und Fahrräder müssen persönlich von allen Reisenden an den jeweiligen Fahrzeugen abgegeben werden. Die Mitarbeiter bemühen sich das Aufladen selbständig durchzuführen. Beim Aufladen der Boote sind die Mitarbeiter des Reiseveranstalters ggf. zu unterstützen.

22. Beschädigungen und/oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen
  1. Werden Ausrüstungsgegenstände des Reiseveranstalters beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere für Ausrüstungsgegenstände, die nicht am vereinbarten Ort abgegeben werden. Der Reisende trägt die anfallenden Bergungs- u./o. Abschleppkosten (ab 300€ je Boot), unabhängig von den später ggf. anfallenden Reparatur- u./o. Wiederbeschaffungskosten, zzgl. wird der Umsatzausfall der durch die fehlenden Ausrüstungsgegenstände entsteht bis zur möglichen Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. So fallen z. B. bei Verlust eines Stechpaddels 30€, eines Doppelpaddels 60€, einer Weste 40€, eines Kanadiers 800€, eines Kajaks 600€, eines Rafts 3500€ etc. an.
  2. Bei Gruppen haftet die Firma / Verein / Institution gesamtschuldnerisch mit/für dem/den jeweils haftenden Teilnehmer. Sie haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht ausfindig gemacht werden kann.
23. Besondere Bestimmungen bei der Anmietung der Grillwiesen

Den Mietenden werden vom Reiseveranstalter sowohl die Wiesen als solches, sowie die entsprechende Ausrüstung zum Grillen bereitgestellt. Alle Ausrüstungsgegenstände sind nach Beendigung der Veranstaltung gereinigt wieder in dem dafür zur Verfügung gestellten Anhänger so zu verstauen wie sie vorgefunden wurden. Hierzu wurde im Anhänger eine Packliste angebracht. Verluste, Beschädigungen usw. sind dem Reiseveranstalter noch am Tourentag mitzuteilen. Die Grillwiesen dürfen nur bis max. 20.30h genutzt werden und sind in ordnungsgemäßen, aufgeräumten

Zustand zurück zu lassen. Müll und Abfall sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Zum Schutze der Anwohner sind Stromgeneratoren, Musikanlagen gleich welcher Art und Größe nicht zu benutzen. Der Lärmpegel muss sich auf erträglichem Niveau bewegen (normale Zimmerlautstärke).Wird sich nicht daran gehalten gehen etwaige Klagen, Schadenersatzansprüche (z.B. durch entgangene Folgevermietungen durch behördliche Verbote) zu Lasten der Mieter.

24. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des

Reisevertrages im Übrigen.

25. Gerichtsstand, Sonstiges

Gerichtsstand ist 52525 Heinsberg. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Stand 01.01.2011